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Soldat ohne Uniform
Carl Schmitts Partisan als
Reichsverweser
Teil 2 des Artikels Der Mensch als Partisan
NIKLAAS MACHUNSKY
„Da es notwendig ist, die Menschenrechte durch
die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht
gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und
Unterdrückung zu greifen.“
Aus der Präambel der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte
„In der Feindschaft sucht der rechtlos Gemachte sein Recht.
In ihr findet er den Sinn des Rechts, wenn das Gehäuse von Schutz und
Gehorsam zerbricht, das er bisher bewohnte, oder das Normgewebe der
Legalität zerreißt, von dem er bisher Recht und Rechtsschutz erwarten
konnte.“
Carl Schmitt: Theorie des Partisanen
Ergebnis des ersten Teils dieses Artikels war die Erkenntnis, dass
sowohl die Menschenrechte als auch die „Partisanentheorie“ Schmitts
darin übereinstimmen, dass der Mensch sich auch dann noch als
Rechtssubjekt bewährt, wenn der Staat ihm diesen Status nicht mehr
gewähren kann. Die Freunde des Menschrechts werden in dieser
Gemeinsamkeit nicht zu Unrecht einen Affront erblicken. Dass
ausgerechnet der Nazitheoretiker Schmitt in der Sache mit der Erklärung
der Menschenrechte übereinstimmen soll, scheint schon deshalb falsch zu
sein, weil die Nazis das Recht zerstörten und weil die Menschenrechte
nach dem Zweiten Weltkrieg ja gerade als so genannte Lehre aus den
Verbrechen der Deutschen zur Grundlage der Nachkriegsordnung gekürt
wurden. Es würde auch die These von der Übereinstimmung über Gebühr
belasten, sie als Identitätsbehauptung zu interpretieren. Das
Menschenrecht spielt eine höchst ambivalente Rolle beim krisenhaften
Auflösungsprozess der bürgerlichen Gesellschaft. Gerade weil es in der
bürgerlich-revolutionären Phase das ideologische Rüstzeug der
Bourgeoisie gegen den despotischen Staat war, hat es den Zweck, die
subjektiven Rechte des Einzelnen gegen dessen Übergriffe zu
verteidigen. Der universelle Charakter der Menschenrechte, die über die
Staatsgrenzen hinweg Gültigkeit beanspruchen, wurde von den Feinden der
Aufklärung als das erkannt, was er immer auch war: legitimatorische
Schützenhilfe der kapitalistischen Vergesellschaftung auf dem Wege
imperialistischer Expansion. So konnte Fichte über die Menschenrechte
spotten und gegen sie die Bürgerrechte in Stellung zu bringen. Denn was
sind schon Rechte ohne einen Staat, der sie durchsetzt? Doch die
deutschen Gegenaufklärer waren nicht einfach Konservative, die alten
Vorstellungen anhingen, sondern waren, wie Schmitt schreibt, „von einem
Geist geprägt, dem die Philosophie der französischen Aufklärung
durchaus vertraut war, so vertraut, daß er sich ihr gewachsen, wenn
nicht überlegen fühlte.“ (TdP, S. 48) Sie stellten der aufgeklärten
Vision kein Bild der Vergangenheit entgegen, sondern entwarfen ein um
den universellen Charakter der Aufklärung beschnittenes Gegenbild, das
in ihr selbst angelegt war. Das Selbst des Selbstbestimmungsrechts war
ihnen hierbei das Einfallstor, welches ihnen ermöglichte, das
Kollektive gegen das Einzelne, den Citoyen gegen den Bourgeois
auszuspielen. Der Souverän liegt diesem Spiel als höchster Richter
fraglos zu Grunde. Weil nicht die Entfaltung der individuellen
Möglichkeiten, sondern die Reproduktion des Kapitals
Selbstzweck ist, scheiden in der Krise stets diejenigen Einzelnen
aus, die ihren Subjektstatus verspielt haben. Die Aufklärung wurde
verraten, auch von den französischen Revolutionären, indem die
Eigentumsordnung, ihr Garant und die abstrakte Allgemeinheit der Nation
als Naturgegebenheiten verklärt und zugleich vermeintliche oder
tatsächliche Volksfeinde zu Schädlingen erklärt wurden.
Zwar ist jeder Mensch laut bürgerlichem Recht rechtsfähig, d.h. aber
noch lange nicht, dass er auch geschäftsfähig ist. Um Verträge
unterschreiben und also auch seinen Leib zu Markte tragen zu können,
werden besondere Ansprüche an die Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen
gestellt: im Hinblick auf den Willen, der im eigenen Interesse
entscheiden können muss, und den Körper wird dem Rechtssubjekt einiges
abverlangt.
Die gesellschaftliche Integration der Individuen wird von diesen durch
einen ungeheuren Triebverzicht erkauft, der nach Freud für das
Unbehagen an der Kultur verantwortlich ist. So geht die Herrschaft des
Leistungsprinzips, wie Herbert Marcuse die kapitalistische Organisation
im Anschluss an Freuds Realitätsprinzip nennt, mit einer spezifischen
Organisation der Sexualität einher, als deren Merkmal die
Desexualisierung des Körpers bei gleichzeitiger Zentralisierung der
Libido auf die Genitalien hervortritt: „die Libido wird in einem Teil
des Körpers konzentriert, wodurch fast der ganze übrige Körper zum
Gebrauch als Arbeitsinstrument frei wird.“ (Marcuse 1968, S. 52f) (Das
"Hobeln", "Nageln" und "Stechen" der Alltagssprache sowie der
Pornofilme gibt davon Zeugnis ab. Siehe dazu auch das Kapitel über de
Sade in der Dialektik der Aufklärung.) Wer diesen
Anforderungen nicht entspricht, ist für die Reproduktion des Kapitals
nicht zu gebrauchen und bei seiner eigenen folglich auf Almosen
angewiesen. Das Leistungsprinzip ergänzt das Realitätsprinzip Freuds um
die Kategorie der „zusätzlichen Unterdrückung“, durch die das Maß an
Unterdrückung erfasst wird, das über das gesellschaftlich nötige
hinausgeht. Hierdurch, hält Marcuse fest, „haben wir die Diskussion auf
die Institutionen und Beziehungen gelenkt, die den sozialen ‚Körper’
des Realitätsprinzips ausmachen.“ (Marcuse 1968, S. 48) Die
Desexualisierung des Körpers ist die Bedingung der Formierung des
Individuums zum Subjekt und daher der erfolgreichen Eingliederung in
den sozialen und politischen Körper.
War man noch vor ein paar Jahren angesichts des stetig wachsenden
Überflusses, der zunehmenden Freizeit und einer lockereren Sexualmoral
geneigt, einer allgemeinen repressiven Entsublimierung das Wort zu
reden, so stellt sich das Bild heute nicht mehr so eindeutig dar: Der
Überfluss ist zwar nach wie vor vorhanden, aber weniger Menschen
verfügen über die Mittel, sich am Konsum zu beteiligen, weil die Löhne
sinken bzw. die Menschen mehr Überstunden leisten müssen oder als
ökonomisch Überflüssige gleich ganz auf den Almosentopf des Staates
verwiesen sind. Die Sexualmoral hat sich unzweifelhaft gelockert, doch
hat dies lediglich zur Eröffnung einer weiteren Kampfzone und damit
einem weiteren Feld des möglichen Versagens geführt. Selbstverständlich
ist nichts Neues daran, um Liebe, Zuneigung und Sex zu werben, auch
nicht mit Geschenken oder Geld. Neu ist aber, wie der Körper, einmal
freigegeben, sich hierfür zurichten muss. Er wird nicht mehr erotisch
in Szene gesetzt, sondern zum nackten Material. Das Subjekt, das in der
Gesellschaft immer neue Kränkungen erfährt, ist zunehmend unfähig, mit
den Objekten der Außenwelt eine libidinöse Beziehung einzugehen. Es
zieht von den Objekten mehr und mehr seine Libido ab und konzentriert
sie auf sich selbst, wodurch die Oberfläche seines Körpers zum Ort
seiner Selbstvergewisserung wird.Body improvement, body
modification, aber auch Essstörungen und cutting sind
Facetten und Folgen immer neuer Kränkungen, die das Subjekt erleidet.
Im Extremfall wird die Außenwelt nur noch als Quell der Versagung
erlebt und der Schmerz als Bestätigung der eigenen Existenz genossen.
Von hier ist es nur noch ein kleiner Schritt zu dem Punkt, an dem sich
das Subjekt für den Schmerz und die Instanz, die ihm die Versagungen
zufügt, entscheidet, um die eigene Ohnmacht im Dienste der versagenden
Instanz als Allmacht zu halluzinieren und zu genießen. Das Subjekt löst
sich als Herr seiner Entscheidungen auf, um sich in der Auflösung als
Teil des Ganzen zu bewähren.
Als der kapitalistische Arbeitsalltag und der Staatsdienst dem
Individuum noch ein höheres Maß an Triebverzicht als heute aufzwangen,
ging vom nackten Körper und selbst noch von der Unterwäsche eine
eigentümliche Bedrohung aus. In seinem Roman Die
Schlafwandler stellt Hermann Broch sie dar: „Fast hätte er sich
wünschen mögen, daß die Uniform wie eine direkte Emanation der Haut
wäre, und manchmal dachte er auch, daß dies die eigentliche Aufgabe
einer Uniform sei, oder daß wenigstens die Unterkleidung durch
Abzeichen und Distinktion zu einem Teil der Uniform gemacht werden
müßte. Denn unheimlich war es, daß jeder das Anarchische, das allen
gemeinsam ist, unter dem Rock mit sich herumträgt. Vielleicht wäre die
Welt völlig aus den Fugen geraten, wäre nicht im letzten Augenblick die
steife Wäsche, die das Hemd in ein weißes Brett verwandelt und einer
Unterkleidung unähnlich macht, für die Zivilisten erfunden worden.“
(Broch 1994, S. 26) Und an einer anderen Stelle wird ausgehend von
Gedanken zur Uniform eine politische Theologie skizziert, die sich
weitestgehend mit der von Carl Schmitt deckt: „Einstens war es bloß die
Kirche, die als Richterin über den Menschen thronte, und ein jeglicher
wusste, daß er ein Sünder war. Jetzt muß der Sünder über den Sünder
richten, auf daß nicht alle Werte der Anarchie verfallen, und statt mit
ihm zu weinen, muß der Bruder dem Bruder sagen: ‚Du hast unrecht
gehandelt.’ Und war einst die bloße Tracht des Klerikers, die sich als
etwas Unmenschliches von der der anderen abhob, und schimmerte damals
selbst in der Uniform und in der Amtstracht noch das Zivilistische
durch, so mußte, da die große Unduldsamkeit des Glaubens verloren ward,
die irdische Amtstracht an die Stelle der himmlischen gesetzt werden,
und die Gesellschaft mußte sich in irdische Hierarchien und Uniformen
scheiden und diese an der Stelle des Glaubens ins Absolute erheben.“
(Ebd., S. 23) Der Staat erscheint hier als ein Notbehelf, weil der
Glaube zu schwach ist, um die Anarchie des Körpers zu bändigen. Was der
Glaube nicht mehr richtet, muss der Staat leisten – die Züchtigung des
Leibes.
Die Menschenrechte als der naturrechtliche Ausdruck der bürgerlichen
Eigentumsordnung sehen im Staat den Garanten dieser Ordnung. Gerade
weil die Menschenrechte jedem von Natur aus zukommen sollen, sind sie
universell und sollen dem Staat selbst zu Grunde liegen. Ihm obliegt
es, sie in positives Recht zu verwandeln. Legitim sei die Herrschaft
des Staates, wenn der Staat sich an das Recht hält, sich selber bindet
und die Rechte der Rechtssubjekte anerkennt. Schmitt denunziert die
Menschenrechte als humanistische Tünche, die über die Gewalt als
Bedingung der Ordnung hinwegtäuscht. Der Souverän wandle das Recht
nicht einfach nur um, sondern setze es überhaupt erstmals: „Es gibt
keine Norm, die auf ein Chaos anwendbar wäre. Die Ordnung muß
hergestellt sein, damit die Rechtsordnung einen Sinn hat. Es muß eine
normale Situation geschaffen werden“. (PT, S. 19) Aus der Recht
schaffenden Funktion der souveränen Entscheidung entwickelt Schmitt
eine Theorie der Diktatur, die keine rechtliche Beschränkung gelten
lässt.
Werden die Rechte des Menschen als unveräußerliche Eigenschaft, als
Bestandteil seiner Natur gedacht, können nicht alle
Entscheidungsbefugnisse auf das Exekutivorgan des demokratischen
Gesamtwillens übergehen. Dem Einzelnen kann so auch ein
Widerstandsrecht gegen den Staat zugestanden werden, wenn dieser nicht
oder nicht mehr die Menschenrechte verbürgt. Handelt es sich bei einem
Staat also um einen Unrechtsstaat, hat der Mensch das Recht, seine
Rechtsfähigkeit auch gegen den Staat zu behaupten. An diesem Punkt
setzt Carl Schmitt ein. Auch bei ihm muss sich das Subjekt behaupten,
doch nicht gegen den Staat, sondern gegen die Natur. Seine Theorie
souveräner Herrschaft beruft sich folglich auf ein „Naturrecht ohne
Naturalismus“ (WdS, S. 77). Ein Widerstandsrecht gegen den Staat kann
es bei ihm nicht geben, weil sich der Einzelne vollständig in den Staat
zu entäußern hat: „Das leibliche konkrete Individuum ist, wenn die
Betrachtung sich nicht über die materielle Körperlichkeit erhebt, eine
gänzlich zufällige Einheit, ein zusammengewehter Haufen von Atomen,
dessen Gestalt, Individualität und Einzigkeit keine andere sind, wie
die des Staubes, der vom Wirbelwind zu einer Säule gefügt wird.“ (Ebd.,
S. 101) Geformt wird dieser Haufen erst durch den Staat, der ihm all
die Attribute verleiht, die ihm von Natur aus fehlen.
Dass der Mensch von Natur aus böse ist, nennt Schmitt sein
"anthropologisches Glaubensbekenntnis" (BdP, S. 58). Warum er böse ist,
ist ihm gleich. Die katholische Vorstellung von der Ursünde dient ihm
zur Begründung von Herrschaft genauso gut wie die Vorstellungen der
philosophischen Anthropologie. (Ebd., S. 60) Arnold Gehlen
schreibt, dass wegen „einer im Herzen des Menschen offenbar stets
bereitliegenden Chaotik“ der Mensch der „Institutionen als
Außenstützen, als Halt gebende Verbindungsstücke zwischen den Menschen“
bedarf. Wenn Gehlen fortfährt, dass wenn „man die Institutionen eines
Volkes [zerschlägt, N.M.], dann [...] die ganze elementare
Unsicherheit, die Ausartungsbereitschaft und Chaotik im Menschen
freigesetzt“ (Gehlen 1968, S. 23f.) werde, dann beschreibt er ziemlich
genau die Vorstellung Schmitts. Für diesen sind Chaos, Bürgerkrieg und
Ausnahmezustand nur Chiffren für einen staatenlosen Zustand, in dem die
menschliche Natur ungezügelt in Erscheinung tritt. Der Einzelne droht
ohne die Stütze des Staates in ein „paradis terrestre“ (PT, S. 67)
überzugehen, wo er bei Spiel, Unterhaltung und einer „problemlose[n]
‚Leib’haftigkeit“ (ebd., S. 68) entspannt. Diesen Zustand der
Entspannung will Schmitt durch ein Bedrohungsszenario permanent
drohenden Krieges verhindern, den seine Definition des Politischen
selbst erzeugt. Durch seinen Begriff des Politischen wird das
Politische nämlich als der Punkt bestimmt, an dem sich zwei Gruppen bis
zu dem Grad dissoziieren, an dem Krieg zwischen ihnen möglich wird. Da
der Mensch von Schmitt als „Abstand nehmendes“ (vgl. BdP, S. 60 u. 64)
oder eben als böses und gefährliches Wesen bestimmt wird, ist die
Bedrohung immer gegeben. Und das soll auch so sein.
Dass es sich beim Chaos im Inneren des Menschen um dessen Sexualität
handelt, spricht Schmitt offen aus: „Der staatliche Absolutismus ist
demnach der Unterdrücker eines im Kern, nämlich in den Individuen,
ununterdrückbaren Chaos.“ (L, S. 34 ) „Während der Ameisen- Thermiten-
und Bienenstaat nur durch völlige Vernichtung der Sexualität dieser
Tiere möglich wird, ist das Problem der Staatwerdung beim Menschen
unendlich schwieriger, weil dieser seine Sexualität nicht aufgibt und
damit seinen ganzen rebellischen Individualismus behält.“ (Ebd., S.
58.)
Zur Unterdrückung dieses Chaos stünden dem Staat verschiedene Mittel
zur Verfügung: zum einen die Wehrpflicht, durch die sich der Bürger in
einen Soldaten verwandelt, und zum anderen der Eid, durch den sich
jeder Einzelne dem Ganzen gegenüber existenziell verpflichtet. In einer
Schrift von 1934, die den bezeichnenden Untertitel Der
Sieg des Bürgers über den Soldaten trägt, bestimmt Schmitt Bürger
und Soldat als gegensätzliche „Menschentypen“, die er auch als
„Gegensatz von Bildung und Besitz gegen Blut und Boden“
(SZ, S. 14) charakterisiert. Die Bedrohung des Staates durch den Bürger
habe zeitweilig durch die allgemeine Wehrpflicht gebannt werden können,
weil durch sie der Wehrpflichtige „in den entscheidenden Zeiten seines
Daseins total erfaßt“ (ebd.) wurde. Insbesondere durch das dritte
Dienstjahr der Wehrpflicht trete nach Schmitt eine „innere Umwandlung“
ein, durch die der Bürger sich in einen preußischen Soldaten
verwandele, „der sich von einem militärisch abgerichteten Bürger
unterscheidet.“ (Ebd.) Indem der junge Mann noch während der Adoleszenz
in staatliche Regie genommen und durch Drill und Uniformierung geformt
wird, konnte er in einen lebendigen Teil des Staates verwandelt werden.
Eine ganz ähnliche Funktion wie die Wehrpflicht hat für Schmitt der
Eid. Dessen Sinn besteht darin, einen Menschen ganz dem Staat
anzuverwandeln, indem er sich selbst verpflichtet, sich für ihn zu
verwenden. „Ein guter Prüfstein des politischen Charakters einer
Gemeinschaft liegt deshalb in der Praxis des Eides, dessen
wahrer Sinn darin besteht, daß ein Mensch sich ganz
einsetzt, aber sich durch einen Treueschwur ‚eidlich (und existenziell)
verwandt’ macht.“ (BdP III, S. 22)
Angesichts dieser Bedeutung des Staates für die Beherrschung des Chaos
stellt sich die Frage, wie der Partisan bei Schmitt trotzdem ein
Rechtssubjekt sein kann, wenn der Staat dieser Aufgabe nicht mehr
nachkommen kann. Ist das Menschenrecht die ideologische Grundlage des
bürgerlichen Rechtsstaates, so steht auch der Soldat, als dessen
legitimes Gewaltorgan, auf dessen Boden [1] und selbst der Partisan,
der außerhalb des Staates steht, bewegt sich auf dem gleichen
rechtlichen Boden wie der Soldat. Bei Schmitt liegt die Sache etwas
anders. Weil er kein Naturrecht des Einzelnen anerkennt, muss er das
Recht des Partisanen anders begründen. Ist die Uniform die Subjektform
[2], wird die Subjektform problematisch, wenn der Soldat die Uniform
ablegt. Diese Möglichkeit zu bedenken, war das Ziel der Schmittschen
„Theorie des Partisanen“.
Schmitts Problem bezüglich des Partisanen besteht darin, dass dieser
eine ambivalente Figur ist, die sich nicht ohne weiteres in seine
Konzeption des Politischen einfügt. Carl Schmitt benutzt an mehreren
Stellen seiner Theorie des Partisanen den Namen des
Höllenflusses aus der griechischen Mythologie, Acheron, um damit die
Kräfte des Partisanen zu charaktisieren. In Vergils Aeneis
heißt es: „Flectere si nequeo superos, Acheronta movebo“, was so viel
heißt wie: „Wenn ich die Himmlischen nicht bewege, dann rufe ich die
Hölle zur Hilfe.“ Der zweite Teil des Satzes, den Schmitt zitiert (TdP,
S. 45, 48), kann auch alleine stehen und bedeutet: „Himmel und Hölle in
Bewegung setzen.“ Hierbei handelt es sich um eine Eindeutschung, die
offensichtlich um einen Ausgleich bemüht ist, denn im lateinischen
Original ist nur vom Höllenfluss und nicht vom Himmel die Rede. Es
stellt sich die Frage, warum Schmitt den Partisanen als eine Kraft
kennzeichnet, die in Zusammenhang mit der Hölle steht. Doch das Rätsel
ist schon gelöst, seine acherontische Gefährlichkeit als sein Trieb
erkannt. Aber der Zusammenhang muss ausgeführt werden, um Schmitts
Lösung der Partisanenproblematik nachvollziehen zu können.
Das Zitat vom Acheron fällt in der Theorie des Partisanen
zum ersten Mal im Zusammenhang mit Schmitts These vom
preußischen Missverhältnis zum Partisanentum. Schmitt stellt die These
auf, dass die unterentwickelten Gesellschaften, wie die spanische und
die russische, zwar die Praxis des Partisanenkampfes im Krieg gegen
Napoleon entwickelt haben, dass der Partisan als Figur des Weltgeistes
aber erst in Preußen philosophisch akkreditiert wurde. Das
Missverhältnis besteht darin, dass die Preußen nur dachten, was die
anderen Völker in die Tat umsetzten, und es deshalb in der Geschichte
des preußischen Soldatenstaates nur zu einem „acherontischen
Augenblick“ (Ebd., S. 46) gekommen sei. Mit diesem Augenblick ist das
preußische Landsturmedikt vom 21. April 1813, das der König selbst
erlassen hatte, gemeint. Es rief die Bevölkerung dazu auf, sich mit
allen Mitteln der französischen Okkupation zu widersetzen und ihr
keinen Gehorsam zu leisten. Jedoch wurde das Edikt, wie Schmitt
festhält, am 17. Juli 1813 „geändert und von aller
Partisanen-Gefährlichkeit, und jeder acherontischen Dynamik gereinigt.
Alles Folgende hat sich in Kämpfen der regulären Armeen abgespielt,
wenn auch die Dynamik des nationalen Impulses in die reguläre Truppe
eindrang.“ (Ebd., S. 48) Das Acherontische des Partisanen besteht
demnach in seiner Dynamik, die mit dem nationalen Impuls und der
Mobilisierung des Volkes zusammenhängt.
Kurz hiernach führt Schmitt aus, dass die preußische Intelligenz
einerseits durch ihre Bildung und andererseits durch ihr „erregtes
Nationalgefühl“ (Ebd., S. 49) dazu befähigt worden ist, die
Partisanenproblematik zu durchdenken. Als Beispiel dieses national
erregten Geistes führt Schmitt Clausewitz an, der in einem Brief an
Fichte davon sprach, dass man heute „durch die Belebung der
individuellen Kräfte unendlich mehr gewinnt als durch künstliche Form“
(Clausewitz, in: PT, S. 49). Mit der künstlichen Form ist die bis dahin
klassische Kampfformation der Linie gemeint, bei der die Soldaten sich
wie eine große Maschine auf Befehl bewegten und dem Feind geschlossen
entgegentraten, während der neue, kleine Krieg oder auch Volkskrieg,
wie er erstmals durch die levée en masse der
französischen Revolution zur Anwendung kam und den die preußischen
Generäle nach ihrer Niederlage eifrig studierten, sich eher durch den
Mut des Einzelnen auszeichnet. Die Mobilisierung der Massen für die
nationale Idee geht mit der „Belebung der individuellen Kräfte“ einher.
Diese Kräfte scheinen Schmitt, wie auch dem preußischen Generalstab,
ungeheuer und doch für die neue Kriegsführung unerlässlich zu sein. In
diesem Sinne betonte General von Yorck, dem auf Vorschlag Scharnhorsts
ab dem 17. Februar 1810 alle leichten Brigaden unterstellt wurden, die
Qualität des Selbstdenkens, die ein Offizier erfüllen muss, und stellte
dem mit Initiative begabten Einzelkämpfer denjenigen gegenüber, der
seine Aufgabe „nur wie einen Mechanismus“ (Yorck) ausführt. (Hahlweg
1962, S. 24.) Doch nicht Yorck, sondern Clausewitz kommt es laut
Schmitt zu, die „neue Potenz“ (Clausewitz) erfasst und in seiner
Theorie des Krieges dargelegt zu haben (TdP, S. 50). Nichtsdestotrotz
seien die preußischen Militärreformer, wie Werner Hahlweg bemerkt und
Schmitt zitiert, der Auffassung gewesen, dass der Partisan „etwas
‚Gefährliches’ [ist], welches gleichsam aus der Sphäre des rechtlichen
Staates hinausfällt.“ (Hahlweg, in: TdP, S. 49f.)
Ihn wieder einzufangen und gefügig zu machen, ist der Zweck der häufig
zitierten von Schmitt herausgearbeiteten vier Charakteristika des
Partisanen: die Irregularität, die erhöhte Mobilität, das gesteigerte
politische Engagement und sein tellurischer (von lat. tellus, Erde)
Charakter. Die Irregularität und die Mobilität als Beschreibungen der
taktischen Kriegsführung des Partisanen sind weitestgehend
unproblematisch. Das politische Engagement ermöglicht die
Unterscheidung des Partisanen vom gemeinen Verbrecher, bleibt aber leer
und unbestimmt, solange ungeklärt bleibt, für wen oder was sich der
Partisan engagiert. Der Clou der Schmittschen Charakterisierung des
Partisanen liegt darin, dass diese Frage vom vierten Merkmal
beantwortet wird. Durch den tellurischen Charakter versucht Schmitt den
Partisanen auf Nation, Volk und Boden zu verpflichten. Wichtig für das
politische Engagement soll nur sein, dass es besonders intensiv ist.
Die Formalität wahrt den Anschein der bloßen Beschreibung, doch der
tellurische Charakter macht die Intention Schmitts deutlich. Dieses
Merkmal sei „für die trotz aller taktischen Beweglichkeit grundsätzlich
defensive Situation des Partisanen [wichtig], der sein Wesen verändert,
wenn er sich mit der absoluten Aggressivität einer weltrevolutionären
oder technizistischen Ideologie identifiziert.“ (TdP, S. 26) Nur der
Partisan, der alle vier Merkmale aufweist, soll wesentlich Partisan
sein. Der kommunistische Partisan ist für Schmitt ein Saboteur oder
Agent im Auftrag volksfremder Mächte, eine Perversion des echten
Partisanen – ein illegitimer Partisan. Nur derjenige Partisan, der pro
aris et focis in den Kampf zieht, habe das Recht, sich Partisan zu
nennen. Dabei ist der Boden für Schmitt nur ein Ersatz für die
institutionell verfasste politische Einheit. Verkörperte sich diese
Einheit während des Nationalsozialismus noch unmittelbar im Führer, so
bedarf der Krieger der Nachkriegsära nicht mehr des Führerbefehls,
solange er unmittelbar mit dem Boden in Kontakt steht. (Vgl. Meuter
1991, S. 505.) Die demokratische Substanz des Volkes ist gleichsam in
den Boden gesickert, in dem das Volk und mit ihm der Partisan als
Volkskrieger wurzelt. „Vorläufig bedeutet der Partisan immer noch ein
Stück echten Bodens, er ist einer der letzten Posten der Erde als eines
noch nicht völlig zerstörten weltgeschichtlichen Elements.“ (TdP, S.
73f.)
Schmitt vollzog den Wechsel von einer dezisionistischen Theorie des
Staates zum „konkreten Ordnungsdenken“ des Bodens in dem Moment, als
der Staat seiner Meinung nach 1933 sein Ende fand. Schon im Vorwort zur
zweiten Auflage der Politischen Theologie von 1934
kritisiert er seine eigene Theorie der Entscheidung als zu punktuell.
Der Dezisionismus könne zwar „das gute Recht der richtig erkannten
politischen Situation“ erkennen, doch stehe er immer in Gefahr, „durch
die Funktionalisierung des Augenblicks das in jeder großen Bewegung
enthaltene ruhende Sein zu verfehlen“. Im Unterschied dazu „entfaltet
sich das institutionelle Rechtsdenken in überpersönlichen Einrichtungen
und Gestaltungen“ (PT, S. 8). Für das konkrete Ordnungsdenken wird die
Ordnung nicht durch das Recht hergestellt, sondern umgekehrt: das Recht
ist ihm zufolge nur eine Hervorbringung der Ordnung.
Das „gute Recht“, das der Souverän im Ausnahmezustand verteidigte, war
Schmitt noch zu Anfang der Weimarer Republik eine unfragliche Größe. Es
ging darum, die herrschaftliche Ordnung gegenüber der Revolution und
den von kommunistischen und anarchistischen Gruppen und Parteien
anvisierten unpolitischen Zustand einer geeinten Menschheit zu
verteidigen. Den „Gedanken der Legitimität“ hob dieser Kampf auf (PT,
S. 69). Nachdem jedoch Ruhe und Ordnung zurückkehrten und die Weimarer
Reichsverfassung nicht mehr ernstlich angefochten wurde, führte Schmitt
seinen Kampf auf dem Boden dieser Verfassung weiter. Er erkannte das
Volk als Quelle der Legitimität an und lieferte eine Interpretation,
die die Demokratie mit der Diktatur versöhnt. Der demokratische
Diktator ist in seiner Person der unmittelbare Ausdruck des volonté
générale (GP, S. 20). Vollkommen richtig erkannte er,
dass die Gleichheit der Demokratie, wobei ihm gleich ist, worauf sie
basiert, eine exklusive ist. „Jede wirkliche Demokratie beruht darauf,
daß nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz,
das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird. Zur Demokratie gehört
also notwendig erstens Homogenität und zweitens – nötigenfalls – die
Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.“ (Ebd., S. 13f.) Erst
die repressive Vergleichung der Rechtssubjekte homogenisiert diese und
macht sie zu Gleichen. Das Dritte, in dem sich alle gleichen, ist die
Substanz der Gleichheit, die der Souverän repräsentiert und
inkorporiert.
Mit dem Sieg der Nationalsozialisten beerdigte Schmitt den Staat und
wandte sich dem „ruhenden Sein“ des Volkes zu. Er legitimiert den
nationalsozialistischen Expansionskrieg als Landnahme, die einen neuen
„Nomos der Erde“, eine neue Völkerrechtsordnung begründet. „Am Anfang
der Geschichte jedes sesshaften Volkes, jedes Gemeinwesens und jedes
Reiches steht [...] in irgendeiner Form der konstitutive Vorgang einer
Landnahme. [...] Sie enthält die raumhafte Anfangsordnung, den Ursprung
aller weiteren konkreten Ordnung und allen weiteren Rechts. [...] Aus
diesem radical title leiten sich alle weiteren
Besitz- und Eigentumsverhältnisse ab [...]. Aus diesem Ursprung nährt
sich [...] alles folgende Recht und alles, was dann noch an
Setzungen und Befehlen ergeht und erlassen wird.“ (NdE, S. 19) Auf der
Basis eines so verstandenen Rechts wird es Schmitt möglich, an der
Identität der politischen Einheit festzuhalten, selbst wenn deren
politische Institutionen zerstört werden. Unterhalb dieser und selbst
noch unter dem Volk, nämlich buchstäblich im Boden, hat das „ruhende
Sein“ seine neue Stätte. Die konkrete Ordnung erwächst aus dem „Nomos
der Erde“.
Bezieht der tellurische Partisan seine Legitimität auch aus dem Boden,
so ist es ihm doch unmöglich herauszufinden, wer zum Volk, also zum
Kollektiv der Gleichen, dazugehört. Die demokratische Substanz ist eine
Abstraktion, die nur durch souveräne Gewalt wahr gemacht werden kann.
Erst durch das Ausscheiden der Ungleichen finden die Gleichen zusammen.
Carl Schmitt trägt dem Rechnung, indem seine Theorie der Erkenntnis des
Feindes und nicht des Freundes den Primat einräumt. Der Feind stellt
unmittelbar die existenzielle Bedrohung dar, durch die der „Punkt des
Politischen“ erst erreicht wird (BdP, S. 62). Doch mit der politischen
Einheit fehlt dem Partisanen auch die letzte Instanz, die die
Feindbestimmung für das Kollektiv vornehmen könnte. Schmitts Theorie
des Krieges gipfelt deshalb in einer Theorie des
Partisanen, weil durch die Existenz des Partisanen die Frage, wer
der wirkliche Feind ist, akut wird. (TdP, S. 14) Erst durch ihn kann
der Partisan und durch ihn das ganze Volk seine eigene Gestalt
feststellen. „Der Feind ist unsere eigene Frage als Gestalt.“ (Ebd., S.
87) Der Feind ist von existenzieller Notwendigkeit für die politische
Einheit, durch ihn erst lässt sich die Substanz des Volkes bestimmen.
Anhand des Begriffs des Politischen hatte Karl
Löwith gezeigt, dass dieser Feind der Jude ist. Mit Bezug auf die
vorgestellte Substanz der nationalsozialistischen, rassischen
Gleichheit, schrieb er über den Arier: „Und in der Tat gibt es gar kein
besseres Beispiel für einen rein polemischen Begriff: denn was ein
‚Arier‘ ist, lässt sich überhaupt nur bestimmen durch die Tatsache, daß
er kein Nichtarier ist.“ (Löwith 1984, S. 55.)
Der tellurische Partisan bestimmt seinen Feind vom Boden aus, der
ebenfalls nur ein polemischer Begriff gegen den raumfremden,
universellen und wurzellosen Juden ist. [3] Nach dem Untergang des
Reiches übernimmt der Partisan die Funktion des Reichsverwesers. Er
flieht in die existenzielle Feindschaft, in der er sein Recht sucht,
weil es ohne sie weder Politik noch Recht gäbe. (TdP, S. 92). Den Feind
im Blick und mit der demokratischen Substanz unmittelbar in Kontakt,
ist der Partisan das Subjekt der souveränen Entscheidung.
Solange der Staat bestand, konnte er das Individuum und die in ihm
angelegte acherontische Kraft der Sexualität im Zaum halten, umwandeln
und gefügig machen. Die Situation des Partisanen ist jedoch durch
staatliche Abstinenz gekennzeichnet, so dass in ihr der Acheron außer
Kontrolle zu geraten droht. Kurz: Die Subjektform selbst wird bedroht,
wenn das „Gehäuse“ Staat zerbricht. Der nicht-uniformierte Körper
könnte sich der totalen Hingabe an die Gemeinschaft verweigern. Als
Natursubstrat des Subjekts verweist der quälbare Leib auf das
Besondere, das in der abstrakten Allgemeinheit nicht aufgeht. In der
Gestalt des tellurischen Partisanen bewährt sich das Subjekt auch
außerhalb des Staates. Es entscheidet sich gegen die Freiheit und für
die Herrschaft des Menschen über den Menschen. Diese Entscheidung gibt
ihm die ‚Freiheit zum Tode‘ (Heidegger). (Löwith 1984, S. 45) „Die
wichtige Frage nach dem Range der vorhandenen Werte läßt sich daher
genau an dem Maße ablesen, in dem der Leib als Gegenstand behandelt
werden kann.“ (Jünger 1942, S. 175) Obwohl die „‚Leib’haftigkeit“ (PT,
S. 68) des Individuums beim Partisanen ungegängelt durch eine Uniform
hervortritt, entspannt er sich nicht bei Spiel und Unterhaltung,
sondern nimmt auf eigenes Risiko den Kampf auf. Er besteigt eine
Kommandohöhe, „von der aus der Leib als ein Vorposten betrachtet werden
kann, den man gewissermaßen aus großer Entfernung im Kampf einzusetzen
und aufzuopfern vermag.“ (Jünger 1942, S. 174) Der tellurische Partisan
ist der Soldat, der „die Uniform auszieht, um ohne Uniform
weiterzukämpfen.“ (TdP, S. 92) Er braucht keine Uniform mehr, weil die
Subjektform ihm zur zweiten Natur geworden ist. Der Staat war ohnehin
nur Notbehelf für Zeiten des Mittels, in denen der Glaube nicht stark
genug war, um den Trieb in die richtigen Bahnen zu lenken. Er wird
jetzt nicht mehr gebraucht. „Es gibt Zeiten des Mittels und Zeiten der
Unmittelbarkeit. In diesen ist die Hingabe des Einzelnen an die Idee
etwas den Menschen Selbstverständliches; es bedarf nicht des straff
organisierten Staates, um dem Recht zur Anerkennung zu verhelfen, ja,
der Staat scheint, nach dem Ausspruch des Angelus Silesius, wie eine
Wand vor dem Licht zu stehen.“ (WdS, S. 107)
Es gehört ebenso in eine Theorie des Partisanen, dass der
Vernichtungskrieg im Osten, der erst die Vernichtung der Juden
ermöglichte, „dort, wo er nicht Krieg im herkömmlichen Sinne, sondern
nach internationaler Rechtsanschauung Kriegsverbrechen war, zur
Partisanenbekämpfung deklariert“ wurde. (Reemtsma 1999, S. 36.)
"Partisanen muss man nach Art der Partisanen bekämpfen", lautet ein
bekannter Ausspruch Napoleons. Nachdem die Deutschen nicht nur ihren
Staat zerstört hatten und an seiner statt den Unstaat aufrichteten,
wurde jeder Volksgenosse ein irregulärer Kämpfer, ein tellurischer
Partisan, gegen den überall in Europa Partisanenverbände entstanden.
Die jüdischen Partisanen in den Wäldern und Ghettos Osteuropas kämpften
aber anders als jene nicht als zukünftige Staatsbürger, als
Rechtssubjekte in spe, sondern als Juden um ihr
Überleben.
Dass dann doch noch ein jüdischer Staat, auch mit den Mitteln des
Partisanenkampfes, erfochten wurde, war innerhalb einer Welt von
Staaten die einzig mögliche Antwort auf den Antisemitismus und
die Entrechtung der Juden. Nicht das Völkerrecht und die UN, die
immer schon die Vorverurteilung des Judenstaates zu ihrer
Geschäftsgrundlage hat, sondern die Israel Defence
Forces werden den Juden in dieser Welt zu ihrem Recht verhelfen
müssen.
Anmerkungen:
[1] Selbst wenn er im Einzelnen gegen das Menschrecht verstößt, was oft
genug der Fall ist, ist dies eben ein Verstoß, der geahndet werden kann.
[2] „Der Soldat versöhnt, in äußerster Negativität, den konkreten
Egoismus mit dem abstrakten Altruismus des in der Form des Subjekts
konstituierten Individuums, er verkörpert das 'Bereitsein zur
Aufopferung im Dienste des Staates' (§ 327). Die Subjektform ist die
Uniform, Rechtsform ist Mordauftrag. Darin ist 'das Interesse und das
Recht des Einzelnen als ein verschwindendes Moment gesetzt' (§ 324),
also der Kamerad und Volksgenosse, und letztlich die Verwandlung der
bürgerlichen Gesellschaft ins Mordkollektiv, d.h. der 'Umschlag der
Gleichheit des Rechts ins Unrecht durch die Gleichen' und die
Verwandlung der Subjekte aller Klassen in 'eine hundertprozentige
Rasse' (Theodor W. Adorno/Max Horkheimer, Dialektik der Aufklärung)."
(Bruhn 2009).
[3] „Das eigentümliche Mißverhältnis des jüdischen Volkes zu allem, was
Boden, Land und Gebiet angeht, ist in seiner apolitischen Existenz
begründet. Die Beziehung eines Volkes zu einem durch eigene Siedlungs-
und Kulturarbeit gestalteten Boden und den daraus sich ergebenden
konkreten Machtformen ist dem Geist des Juden unverständlich.“ (SGN, S.
317).
Siglen der Primärliteratur von Carl Schmitt:
BdP - Der Begriff des Politischen (Text von 1932 mit
einem Vorwort von 1963 und drei Corollarien), Berlin 2002.
GP - Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus
(1923), Berlin 1969.
L - Der Leviathan in der Staatslehre des Thomas Hobbes. Sinn und
Fehlschlag eines Symbols (1938), Köln 1982.
NE - Der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum
(1950), Berlin 1974.
PT - Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der
Souveränität (1922), Berlin 2004.
SGN - Staat, Großraum, Nomos. Arbeiten aus den Jahren 1916-1969,
hg. v. G Maschke, Berlin 1995.
SZ - Staatsgefüge und Zusammenbruch des zweiten Reiches. Der Sieg
des Bürgers über den Soldaten, Hamburg 1934.
TdP - Theorie des Partisanen. Zwischen Bemerkung zum Begriff des
Politischen (1963), Berlin 2002.
Literatur:
Adorno, Theodor W./Horkheimer, Max, Dialektik der
Aufklärung. Philosophische Fragmente, Frankfurt/M. 1998.
Broch, Hermann, Die Schlafwandler, Frankfurt/M. 1994.
Bruhn, Joachim, Subjektform ist die Uniform, in: Jungle
World, Nr. 6/2009.
Gehlen, Arnold, Anthropologische Forschung, Reinbek 1968.
Hahlweg, Werner, Preußische Reformzeit und revolutionärer
Krieg, Frankfurt/M. 1962.
Jünger, Ernst, Blätter und Steine, Berlin 1942.
Löwith, Karl, Der okkasionelle Dezisionismus von Carl
Schmitt, in: Ders.: Sämtliche Schriften, Bd. 8,
Stuttgart 1984.
Marcuse, Herbert, Triebstruktur und Gesellschaft,
Frankfurt/M. 1968.
Meuter, Günter, Zum Begriff der Transzendenz im Werk von
Carl Schmitt, in: Der Staat, Nr. 4/1991.
Reemtsma, Jan Philipp, Blutiger Boden, in:
Mittelweg 36, Nr. 3/1999.
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