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Vater Leviathan und seine Kinder
"Steuersünder" und Hartz-IV-Empfänger im
Visier des
Volkszorns
HORST PANKOW
Zumindest in der Vergangenheit waren es nicht nur Deutsche,
die über die Fähigkeit verfügten, staatliche Herrschaft als Ausübung
elterlicher Fürsorge zu imaginieren. Schon 1651 gelang dem Engländer
Thomas Hobbes, bis heute maßgeblicher Pionier-Ideologe organisierter
Macht von Menschen über Menschen, die Differenzierung „elterlicher und
despotischer Herrschaft“ von der Souveränität „durch Einsetzung“.
Freilich hatte der Autor des Leviathan damit keinerlei
qualitative Wertung, etwa bezüglich Legitimität oder Illegitimität, der
unterschiedenen Herrschaftstypen treffen wollen. Im Gegenteil, beide
galten Hobbes als gleichermaßen legitim, weil sie ihre Existenz dem
gleichen Grund verdankten: der Furcht. Angesichts der segensreichen
Wirkung souverän erzeugter Furcht – Eindämmung von „Tod oder
Knechtschaft“ zugunsten der Entfaltung von „Leben und Freiheit“ –
erscheinen bei dem Staatstheoretiker die Quellen der Furcht letztlich
als nahezu unbedeutend. Die beiden Herrschaftstypen fallen im weiteren
Verlauf der Argumentation wieder in eins, weil Herrschaft für Hobbes per
se durch Furcht legitimiert ist. Deshalb kann auch die
Charakterisierung der Herrschaftstypen in sich widersprüchlich sein,
ohne dass dies die Hobbessche Staatsaffirmation nennenswert
beeinträchtigen würde: Unter der „eingesetzten“ Herrschaft hätten die
Menschen ihre Beherrschung „aus Furcht voreinander“ zu affirmieren,
unter der „elterlichen und despotischen“ auch aus Furcht, aber „aus
Furcht vor demjenigen, den sie einsetzten.“
Herrschaft ist für den Staatsideologen Hobbes, für seine unmittelbar
religiös argumentierenden Vorgänger ebenso wie für seine vom Geist der
Aufklärung erfüllten Nachfolger, etwas selbstverständlich zu wollendes,
etwas, das a priori nur auf „Einsetzung“ beruhen kann, selbst
wenn dies den Einsetzern nicht bewusst sein sollte. Insofern stellen
Einsetzung und Furcht für den Staatsideologen des 17. Jahrhunderts,
anders als für manche zeitgenössischen Herrschaftsfreunde mit ihrer
selbstbewusst-vernünftelnden Staatsaffirmation, keine Gegensätze dar.
Und anders als seine sich in der Illusion reiner Freiwilligkeit
ergehenden Erben wusste Hobbes durchaus von vernünftigen
Einwänden gegen seine Deduktion und wusste diese entsprechend
abzukanzeln: „In beiden Fällen [den genannten Herrschaftstypen] handeln
sie [die Menschen] aus Furcht, was sich solche Leute merken sollten,
die alle Verträge, die aus Furcht vor Tod oder Gewalttätigkeit
abgeschlossen wurden, für ungültig halten. Wäre dies richtig, so könnte
niemand, in keiner Staatsform, zu Gehorsam verpflichtet werden.“
Gehorsam gegenüber dem Souverän ist für Hobbes die durch segensreiche
Furcht bedingte Voraussetzung für die Zähmung des qua Natur wölfischen
Menschencharakters, durch die der Tausch (Vertrag) individuelle
Unterwerfung gegen allgemeinen Frieden vollzogen wird. Für Hobbes ist
die zum Staatszweck erhobene Furcht der antizipierte Schrecken vor den
erwartbaren gewaltsamen Konsequenzen im Falle eines Zuwiderhandelns
gegen staatliche Verfügungen: „Die Leidenschaft, die die Menschen am
wenigsten die Gesetze übertreten lässt, ist die Furcht. Ja, sie ist –
einige edelmütige Menschen ausgenommen – die einzige Kraft, die die
Menschen zu ihrer Einhaltung bringt, wenn ein Vorteil oder Vergnügen
durch Gesetzesübertretung in Aussicht steht.“
Wenngleich heutige Staatsideologen derlei negative Anthropologie meist
nur noch hinter vorgehaltener Hand zum Ausdruck bringen und die
Wirkungen der Furcht nur auf ausgewählte innere und äußere Feinde
beschränkt wissen wollen, wissen sie doch auch, dass der Ideologe
Hobbes als Herrschaftstheoretiker Recht hatte. Und sie wissen um die
Beiläufigkeit seiner Unterscheidung von „eingesetzter“ und
„elterlich/tyrannischer“ Herrschaft. Ein anderes Wort für Furcht
ist Terror und dieser ist Voraussetzung und Grundlage für
jeden Herrschaftstypus. Moderne Herrschaft ist allerdings inzwischen
soweit ideologisiert, dass sie das Wissen um ihre Ursprünge weitgehend
nicht mehr wissen will bzw. nicht mehr wissen braucht. Der Staat als
tyrannische elterliche Gewalt, d. h. die patriarchale Gewalt des
Vaters, erlebte in den meisten westlichen Ländern eine feminine
Metamorphose als patrie, patria, nation etc., in Deutschland
aber bezeichnenderweise als Neutrum des Vaterlandes. Über die
ödipale Fantasie westlicher Patrioten, die patrie oder nation
mit der von fremden Männer behelligten begehrten Mutter assoziierten,
schob sich in Deutschland stets die maskuline Projektion von Kaiser,
Führer und Hüter der Verfassung. Nur in
Deutschland konnte sich eine solch groteske Vereinseitigung der
Hobbesschen Staatsideologie herausbilden, wie sie im Reden über den
„Vater Staat“ zum Ausdruck kommt.
„Vater Staat“ ist ja nicht so eine Fantasmagorie wie etwa „Uncle Sam“,
der als Archetypus von Entdeckern und Pionieren die gleichermaßen
mütterliche wie jungfräuliche „Heimat“ vor der Zudringlichkeit
männlicher Konkurrenten und angemaßter Pseudo-Väter schützt oder
„Marianne“ und „Brittania“, die als uneingelöste ödipale Fantasien
figurieren, sondern er steht irgendwie fürs Ganze; „Vater Staat“ ist
ein polymorphes, geschlechter- und genealogische Grenzen überwindendes
inzestuöses Gebilde. Ein Gebilde, das freilich auch über historische
Faktizität verfügt. Anders als in den bedeutenden westlichen Ländern,
deren Herausbildung zu bürgerlichen Staaten qua Revolutionen oder
diesem Terminus ähnlichen Ereignissen erfolgten, Ereignissen, deren
Akteure von der Ideologie der Nützlichkeit eines bürgerlichen Staates
für private Interessen ausgingen, war Gründung und signifikante
Entwicklung eines Deutschlands ausschließlich Produkt staatlicher
Initiative. Was die großen historischen Vaterfiguren der Deutschen –
Kaiser, sozialdemokratischer Ersatzkaiser, Führer und mit mehr oder
weniger autoritärem Charisma ausgestatte Nachkriegskanzler – über die
politischen Metamorphosen deutscher Staatlichkeit hinweg als
kollektiv-historisches Werk der völkisch-nationalen Vergemeinschaftung
vollzogen, kommt heute in einem vordergründig idyllischen Bild
„elterlicher Herrschaft“ zur Geltung.
Der gegenwärtige „Vater Staat“ der Deutschen wird von einem recht
harmlos anmutenden Elternpaar repräsentiert: einer fast schon
klassischen Lieschen-Müller-Figur (Bundeskanzlerin) und dem gemütlich
schwäbelnden Darsteller eines kleinstädtischen Sparkassendirektors
(Bundespräsident). Beide legen in ihren öffentlichen Auftritten weder
Wert auf intellektuelle Brillanz noch auf so genannte „wegweisende
Visionen“. Beide scheinen mit ihrem Verzicht auf individuelle
Eitelkeit, mit der ganzen Langweiligkeit ihrer Personen, die
durchgesetzte Langeweile einer spätbürgerlichen Gesellschaft zu
repräsentieren, die sich deswegen geruhsam dem Schlaf der
Selbstgerechten hinzugeben vermag, weil scheinbar niemand mehr anderes
will als die beständige Fortsetzung des ohnehin Bestehenden.
Doch unterhalb der Repräsentanzebene des harmlos blickenden
Staats-Elternpaares rumort es immer häufiger, dort bellen die „scharfen
Hunde“. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch und der
Außenminister Guido Westerwelle verkörpern hier den Status der
„Rudelführer“. Die Aknekrater auf ihren Wangen legen beredtes Zeugnis
über die schmerzlichen Verheerungen nicht gelungener Bewältigung
ödipaler Traumata ab. Immer wieder, so scheint es, muss die
Ebenbürtigkeit mit einer unbewusst gehassten Vaterfigur unter Beweis
gestellt werden, indem man sich als erfolgreicher Jäger von stets neu
entdeckten Feinden mütterlicher Zuneigung präsentiert. Koch und
Westerwelle haben aktuell diese Feinde unter den Ärmsten, den
Hartz-IV-Empfängern, ausgemacht. Ein anderer „scharfer Hund“, der
übergewichtige SPD-Chef Sigmar Gabriel, sieht die Feinde hingegen an
der Spitze der sozialen Pyramide, unter steuerhinterziehenden
Multimillionären. Beiderlei Feinderklärungen kommen ungeachtet ihrer
unterschiedlichen Zielrichtungen beim vergemeinschafteten Staatsvolk
ebenso gut wie bei Politikerkollegen an und sie sind auch in der Tat
nicht so verschieden, wie es zunächst erscheinen mag. Der öffentlichen
staatsbürgerlichen Debatte in Deutschland gelten sie, wenngleich hier
und da Kritik an der verbalen Schärfe geübt wird, als ernstzunehmende
Beiträge für die Gestaltung des staatsfamiliären Wohls.
Der deutsche „Vater Staat“ und seine Familie sorgen sich derzeit also
um besondere Staatskinder: die ganz Armen und die ganz Reichen.
Hartz-IV-Empfänger wie „Steuersünder“ stehen gleichermaßen unter dem
Verdacht nationaler Unzuverlässigkeit. Freilich aus recht
unterschiedlichen Gründen: Hartz-IV-Empfänger haben ihre Rolle als
Avantgarde einer industriellen Reservearmee, als staatlich
Zwangsrekrutierte einer allgemeinen Senkung der variablen Kapitalkosten
weitgehend ausgespielt. Die allgemeine Senkung des deutschen
Lohnniveaus durch die massenhafte Verfügbarkeit von nahezu kostenlos
Arbeitenden hat ein effektiv funktionierendes Billiglohnland mit
relativ qualifizierten und vor allem motivierten Arbeitskräften
hervorgebracht. Trotz dieses Erfolgs sind die auf ein Einkommen von 359
Euro monatlich Gedrückten aber immer noch milllionenfach vorhanden, und
nun steht die Frage nach Nutzen oder Nutzlosigkeit im Raum. 359 Euro
sind immer noch zuviel, so die Botschaft von Koch, Westerwelle und Co.,
das muss noch weniger werden, damit die vernutzbaren Arbeitskräfte
selbstbewusst für noch weniger als jetzt arbeiten.
„Leistung muss sich lohnen“, lautet Westerwelles Credo, und das heißt,
der Durchschnittslohn muss noch geringer werden. „Wenn man schon dafür
angegriffen wird“, verkündet Westerwelle mit der Verve verfolgender
Unschuld, „dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige,
der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus“. Im Klartext:
Derjenige, der arbeitet, hat dann mehr, wenn der Arbeitslose noch
weniger als 359 Euro bekommt. „Geistiger Sozialismus“ gilt ihm als
gefährliche mentale Infektionskrankheit, geeignet, die Harmonie der
deutschen Staatsfamilie zu zersetzen. „Sozialismus“ hat in dieser
wahnhaften Projektion nichts mit realen Phänomenen und Inhalten des
historischen Sozialismus zu tun, sondern verkörpert die als bedrohlich
wahrgenommene Möglichkeit – die ja immerhin sogar in Deutschland noch
allgemein vorhanden sein könnte – der wirksamen Artikulation von
Partikularinteressen der zur profitablen Vernutzung Verurteilten.
Die Kritik an der verbalen Schärfe der verfolgenden Unschuld stellt
nicht etwa das Jagdfieber auf nationale Schädlinge in Frage, sie möchte
dies vielmehr in eine andere Richtung gelenkt sehen. Die
stellvertretende SPD-Chefin aus NRW verlautet beispielsweise: „Für
Herrn Westerwelle sind nur diejenigen mit den dicken Bankkonten
Leistungsträger, die Armen sollen sich mit Almosen zufrieden geben.“
Selbstverständlich sollen sie das, auch die SPD-Frau plädiert nicht für
eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze und erst recht nicht für die
Abschaffung der so erfolgreichen Lohnsenkungsmaßnahme. Aber die mit den
dicken Bankkonten... Ja, tatsächlich findet sich auf deren
Kontoauszügen und Steuerbescheiden kein im Kommandoton gehaltener
Vermerk wie auf den so genannten „Eingliederungsvereinbarungen“ der
Hartz-IV-Empfänger: „Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen
Bereichs auf, muss sichergestellt sein, dass sie persönlich an jedem
Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von
ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.
[...] Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit
entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem
Bekanntwerden.“ Die mit den dicken Bankkonten sind da schon etwas
freier, schließlich sollen sie ihre Freiheit zur Vermehrung des
Kontostandes und des Staatseinkommens nutzen. Weil aber Freiheit auch
frei genutzt werden kann und meistens will, stehen auch diese Leute
unter dem Verdacht nationaler Unzuverlässigkeit.
Es mag wie aus einer schlechten Seifenoper anmuten, wenn der deutsche
Auslandsgeheimdienst schweizerische und luxemburgische Bankangestellte
besticht, dann mit realen oder fiktiven „Steuersünder-CDs“ wedelt, und
die nationale Meute voller Genugtuung aufheult, wenn die
allwöchentlichen Zahlen geständiger „Selbstanzeiger“ veröffentlicht
werden. Die im staatsbürgerlichen Sinne falsch genutzte Freiheit dieser
Leute besteht darin, dass sie diese nicht für staatsbürgerliche Zwecke
zum Einsatz bringen. Ihre „Leistung“ soll sich ebenso wie die der
Billiglöhner zwar auch privat, aber vor allem für den staatlichen
Souverän „lohnen“. Der deutsche Staat steht wie jeder andere vor dem
Problem, eine international erfolgreiche Währung (mit-)gestiftet zu
haben, aber den Erfolg nicht vollständig kontrollieren zu können, denn
die internationale freie Marktverfügbarkeit der Währung ist schließlich
eine der Grundbedingungen dieses Erfolgs. Der möglichst hohe Besitz des
allgemeinen Äquivalents flüssiges Geld ist die Voraussetzung
relativer Freiheit in der staatlich organisierten kapitalistischen
Gesellschaft. Es ist insofern Ausdruck der durchgesetzten und
einverständigen Unfreiheit der Vielen, den Wenigen ihr
Freiheitsprivileg nicht nur nicht zu gönnen, sondern darüber hinaus
staatliche Maßnahmen gegen „Steuersünder“ zu goutieren, die letztlich
auch die eigene Unfreiheit verfestigen.
Eine irgendwie absurde Situation, in der sich die Freiheit in der
spätbürgerlichen „elterlichen Herrschaft“ der Deutschen befindet. Aber
es ist tatsächlich so: In einer Gesellschaft, die den verdammt
notwendigen Kampf der Unterklassen gegen ihre immer weitergehende
Verarmung für ein schlimmes Übel hält, muss selbst der private Egoismus
steuerflüchtiger Kapitalisten gegen die nationale Zwangsgemeinschaft
ausdrücklich verteidigt werden. Selbst der dümmliche Gesichtsausdruck
des Biedermanns und Ex-Postchefs Zumwinkel, als er vor zwei Jahren nach
einer Hausdurchsuchung der Medienmeute vorgeführt wurde, zeugte davon,
dass ein Mensch nicht in seiner staatsbürgerlichen Rolle aufgehen muss.
Auch Angehörige der Unterklassen müssten selbstverständlich nicht in
ihren Rollen als im traditionell bürgerlichen Sinne würdelose
Gefolgschaftsmitglieder aufgehen, wie aktuelle Beispiele aus anderen
kapitalistischen Staaten belegen. Aber die Deutschen fühlen sich
offenbar wohl als Staatskinder; sie applaudieren in nicht geringem Maße
dem „scharfen Hund“ Sigmar Gabriel, der fordert, Steuerhinterziehung
nicht mehr als „Vergehen“, sondern als „Verbrechen“ zu ahnden. Und das
verspricht jede Menge Gaudi, worauf ein Kommentar des Berliner Tagesspiegel
am 20. Februar schon mal einstimmte: „Die straffreie
Selbstanzeige gibt es glücklicherweise nur bei Steuerhinterziehung. Man
stelle sich vor, ein Vergewaltiger meldet sich freiwillig bei der
Polizei und ginge deswegen straffrei aus.“ Ja, der „Steuersünder“ als
Vergewaltiger des mütterlichen oder – von den jüngsten
sexualpolitischen Erörterungen inspiriert – kindlich-unschuldigen
Körpers der Nation. Was für herrliche sozialsadistische Fantasien
könnten sich hier entfalten, welche bislang unbekannten Traumata und
seelischen Mordversuche könnten aufgedeckt werden...
Um noch einmal auf Thomas Hobbes zurückzukommen, könnte man
feststellen: Die Deutschen gefallen sich als Untertanen einer
„elterlichen despotischen Herrschaft“ qua „Einsetzung“. Die Furcht der
Kinder vor „Vater Staat“ wird, wie stets in der deutschen Geschichte,
in ein Strafbedürfnis gegenüber den als „Schädlingen“ Identifizierten
transformiert. Und die herbeigesehnte Abstrafung sollte der
öffentlichen Meinung zufolge durchaus Modellcharakter für Europa
besitzen. So wird derzeit (Ende Februar 2010) Frankreichs Sarkozy in
deutschen Medien unwidersprochen dafür gescholten, immer noch nicht den
Widerstand der Gewerkschaft überwunden und die 35-Stunden-Woche
ausgehebelt zu haben. Mit wahrhaftem Grauen blicken die deutschen
Staatskinder derzeit auf Griechenland, wo gegen das von der EU
aufgeherrschte „Sparpaket“ der Regierung sogar von Staatsbediensteten
erheblicher Widerstand geleistet wird. Der für deutsche Verhältnisse
undenkbare Streik der griechischen Zöllner in der dritten Februarwoche
löste hierzulande reines Entsetzen aus. Von einem „Vater Staat“ hatte
man dort offenbar noch nicht gehört und will so etwas wohl auch nicht
hören.
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